1. Für ein starkes Persönlichkeitswahlrecht
Gemeinsam für beide Modelle.
Die Wahlkampfkosten der Direktkandidaten und gemessen an der Einwohnerzahl die der wahlwerbenden Gruppen, sowie die Rückerstattung der Kosten sind gesetzlich zu begrenzen. Es werden nur nachgewiesene Kosten ganz oder teilweise rückerstattet.
Für die Zweitstimmen gilt dasselbe Vorzugsstimmensystem wie zur Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments.