+2

2. Mehr direkte Demokratie


Volksbegehren müssen künftig jedenfalls innerhalb von sechs Monaten im Nationalrat behandelt werden. In die parlamentarische Behandlung von Volksbegehren sind die bzw. der Bevollmächtigte und dessen bzw. deren Stellvertreter mit beratender Stimme einzubeziehen.

Volksbegehren, die von mehr als 400.000 Wahlberechtigten unterstützt werden, müssen einer Volksabstimmung zugeführt werden, deren Ergebnis für den Nationalrat bindend ist. Davon auszunehmen sind Begehren, in den eine Einschränkung der geltenden Grund- und Freiheitsrechte oder bestehender völkerrechtlicher Verpflichtungen gefordert wird.

Der Inhalt eines Volksbegehrens ist hinreichend genau darzustellen. Die gesetzliche Ausgestaltung obliegt dem Nationalrat. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet in Streitfällen.

Für derartige Volksabstimmungen, soferne sie zur Änderung von Verfassungsgesetzen führen sollen, bedarf es der Teilnahme von mindestens 50 % der Wahlberechtigten; von einfachen Gesetzen von mindestens einem Drittel der Wahlberechtigten. Der Abstimmungsvorgang hat die Möglichkeit vorzusehen, mit ja oder mit nein abzustimmen.

In den Bundesländern sind für die Zuständigkeitsbereiche der Landesgesetzgebung Bürgerbegehren vorzusehen, deren Quoren bezogen auf die Bevölkerungszahl nicht höher sein dürfen als jene für Volksbegehren auf Bundesebenen.


Diskussionen

  • johanneswpichler ist dafür
    +1

    "WASCH MIR DEN PELZ, ABER MACH MICH NICHT NASS"

    Wirkt alles sehr staatstragend, zu staatstragend. Die Selbstbindung an die Grund- und Freiheitsrechte plus völkerrechtlich definierte Menschenrechte ist an sich schon eine ausreichende Sicherung gegen (vermeintlich) wild werdende und im Verfassungskleid brandschatzende und plündernde Wutbürger. Möchte man meinen.

    Diese domestizierende Kautele hätte also vollständig hingereicht, um zu verhindern, dass Leute über das direktdemokratisieren könne, was sie möglicherweise wirklich bewegt. Böse, böse Schweizer etwa, Menschenrechtsuntermenschen.

    Aber nein: es werden darüber hinaus noch scheinbar verhalten, aber für einen Blinden zum Greifen alte Ängsten ausgelebt, dass die Leute einfach nicht "reif" genug wären (um es höflich zu sagen, was eh harscher gedacht wird), um selbstbestimmt entscheiden zu können. Nur wer Parteien wählt, ist demokratisch reif, gell. So wie Rauscher es im Standard tut und der ÖVP einflüstert, sich doch nicht von dem Strache treiben zu lassen (als ob es nicht schon Tragödie genug wäre, dass man sich von diesem Unsäglichen alles, was auf der Strasse liegt, aufheben lässt und dann herumeiert, obs nicht ein bissl weniger sein dürfe). @ möglichst hohe Zugangsbarrieren einbauen: Freunde, Josephiner: 5% für einfachgesetzliche Materien und 7% für verfassungsgesetzliche reicht allen amerikanischen Bundesstaaten als Beteiligungszahl von referenduminitiatives. Warum sollte es mehr sein? Weil man sparsam mit Referenden umgehen soll? Können wir das nicht den Betreibern überlassen, sich im Lichte der Erfahrungen selber auszurechnen, ob sie ihren issue möglicherweise ein für allemal verheizen, wenn sie numerisch unterbedeckt ins Feld ziehen? Endlich: Es entspricht gutem, selbstredendem Kanon, auf die 50% Beteiligung bei Referenden abzustellen. Ist aber allen Repräsentativdemokraten (und Herrn Rauscher) klar, dass die gute repräsentative Demokratie in diesem Fokus alt aussieht, dass wir mit diesem Kriterium kein Europäisches Parlament hätten und so manche andere repräsentativdemokratische Entität auch nicht? Johannes w pichler

    • Lieber Herr Pichler,

      Ihr Kommentar wirkt sehr zynisch und ich bin mir nicht ganz sicher ob ich alles richtig verstanden habe. Es würde mich aber sehr freuen von Ihnen einen alternativen Vorschlag zu sehen, wollen sie nicht einen erstellen?

      Vielen Dank und liebe Grüße Michel Keckeis

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