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3. Für ein starkes und eigenständiges Parlament


Das Parlament soll als Gesetzgeber gestärkt werden: Die Initiative für Gesetze soll verstärkt vom Parlament ausgehen, indem dieses in einer ersten Lesung die wesentlichen Ziele und Inhalte eines Gesetzes vorgibt. Diese Vorgaben sind für die Ausarbeitung der Gesetzesvorlagen verbindlich. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, sind der Nationalrat und seine Abgeordneten mit angemessenen Ressourcen auszustatten (insbesondere eigener Legislativdienst). Mitglieder der Regierung haben sich vor ihrer Ernennung einem Hearing im Parlament zu stellen. Ihre Ernennung kann mit Mehrheit abgelehnt werden. Abgeordnete und Fraktionen können zur Feststellung der Verletzung ihrer Rechte aus der Geschäftsordnung den Verfassungsgerichtshof anrufen. Für parlamentarische Anträge gilt eine Behandlungs- und Erledigungsfrist.

Der Nationalrat nimmt künftig seine europäische Verantwortung verstärkt wahr: Durch eine halbjährliche Plenardebatte, in der die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Mitglieder der Kommission und der Präsident des Europäischen Rates Rederecht besitzen. Sie wird durch eine Erklärung der Regierung zum Stand der europäischen Einigung und zu den europäischen Initiativen der Bundesregierung eingeleitet.


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